Inklusivleistungen und FAQs
Alle Preise verstehen sich pro Person am Tag inklusive Verwöhnhalbpension bei einem Aufenthalt von mindestens 3 Tagen pro Person und Tag. Bei einem Aufenthalt von weniger als 3 Tagen berechnen wir einen Aufschlag von 10% (ganzjährig), bei einem Wochenendaufenhalt einen 15% Aufschlag (nur im Winter). Zusätzlich fällt die Ortstaxe der Gemeinde Ratschings (pro Person ab 14 Jahren am Tag) an, die direkt vor Ort bezahlt wird und nicht im Preis enthalten ist. Bei Übernachtung mit Frühstück werden 15 Euro pro Person am Tag vom Halbpensionspreis abgezogen. Für Ihren Hund berechnen wir 20 Euro am Tag ohne Futter (im August 30 Euro am Tag). Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass Hunde im Speisesaal nicht erlaubt sind. Unsere Zimmer sind am Anreisetag ab 14:00 Uhr beziehbar und stehen am Abreisetag bis 10:30 Uhr für Sie zur Verfügung.
Zur Bestätigung Ihrer Buchung bitten wir Sie, eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages mittels Banküberweisung zu entrichten. Der Restbetrag kann direkt vor Ort bezahlt werden. Alternativ können Sie auch gerne den Gesamtbetrag vorab überweisen. Bei Abschluss unserer HR-Reisevorsorge wird die Anzahlung im Schadensfall rückerstattet.
Sollten Sie Ihren Urlaub absagen müssen, gelten folgende Stornobedingungen: Bis 4 Wochen vor Anreise ist die Stornierung kostenlos. Im Zeitraum zwischen 4 und 2 Wochen vor Anreise fallen 50% des gesamten Buchungsbetrags an. Falls sie innerhalb von 2 Wochen vor Anreise stornieren oder nicht anreisen, ist der gesamte Buchungsbetrag zu zahlen.
Sie können die Stornogebühren vermeiden, wenn sie eine Reiseversicherung abschließen. Wir empfehlen den den Abschluss unserer HR-Reisevorsorge (10 € pro Nacht und Zimmer). Die HR-Reisevorsorge gilt, wenn eine Person aus Krankheitsgründen/aufgrund eines schweren Unfalls nicht anreisen kann, wenn ein Familienmitglied ersten Grades aufgrund eines plötzlichen Notfalls ins Krankenhaus muss, wenn ein plötzlicher Todesfall in der Familie eintritt, wenn ein großer Sachschaden am Eigentum (z. B. Wohnungsbrand) entstanden ist und die Anwesenheit erforderlich ist. Im Schadensfall behalten wir uns das Recht vor, eine Bestätigung in Form eines ärztlichen Attests oder einer öffentlichen Behörde einzufordern. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise kann unsere HR-Reisevorsorge nicht beansprucht werden.
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